ANWALTSKOSTEN

Unterstützung bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren

Keine Angst vor nicht kalkulierbaren Anwaltskosten

Kosten der im Rahmen des Mandats notwendigen Beratungen oder einer Erstberatung  (Einmalberatung) werden nur geltend gemacht aufgrund vorheriger schriftlicher Honorarvereinbarung.

Bei kostenauslösenden Tätigkeiten werden Sie vor Beginn der Tätigkeit über die entstehenden Kosten, auf Grundlage der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung, informiert.

Auch wenn Sie zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten wirtschaftlich nicht in der Lage sind, erhalten Sie auf Antrag für für eine Erstberatung Beratungshilfe und für das weitere gerichtliche Verfahren Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe.
Während meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit habe ich die Mandanten über diese Möglichkeit der staatlichen Hilfe beraten und die zu stellenden Anträge gemeinsam mit den Mandanten ausgefüllt.

Gerne bin ich für Sie auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren tätig.

Auch vertrete ich Sie gerne als Pflichtverteidiger in Strafsachen.

Wolfgang Wehr


   0151 416 50 674

   06781 5678707

mail@anwalt-wehr.de


Rechtsgebiete

ICH BIN FÜR SIE DA UND SETZTE MICH FÜR SIE EIN!