FAMILIENRECHT

19 Jahre Erfahrung als Fachanwalt

Trennung und Scheidung

Probleme in der ehelichen Beziehung werden von den Eheleuten oft nicht rechtzeitig erkannt, da mit Emotionen auf akute Spannungen reagiert wird und in dieser Situation die Eheleute einer sachlichen Bewertung nicht zugänglich sind.

Ich verfüge als Rechtsanwalt über 40 Jahre Berufserfahrung, davon 19 Jahre als Fachanwalt für Familienrecht, in Idar-Oberstein und habe viele Mandantinnen und Mandanten auf dem schwierigen Weg von der Trennung bis zur Scheidung begleitet.

Sollte Ihr Partner sich von Ihnen zurückgezogen haben, keine Gespräche mehr führen und aggressiv auf Ansprache reagieren, sollte bei Ihnen die rote Lampe aufleuchten. In dieser Situation des ehelichen Zusammenlebens läuft einiges schief. Dies gilt es zu erkennen.

Sie sollten schon jetzt mit mir Kontakt aufnehmen, um eine umfassende Beratung zu erhalten.

Im Rahmen dieser Erstberatung werden Sie auch über die Kosten der einzuleitenden Verfahren informiert.

Sofern Sie zur Zahlung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten nicht in der Lage sind, erhalten Sie Prozesskostenhilfe, sowohl für die Erstberatung, als auch für nachfolgende Gerichtsverfahren.

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage der finanziellen Hilfe und des Unterhalts. Es ist auch zu klären, wer zukünftig die gemeinsame eheliche Wohnung bewohnt, und wer die elterliche Sorge über gemeinsame eheliche Kinder erhält.

Falls eheliche Schulden vorhanden sind, bedarf es der Klärung, wer diese Schulden weiter tilgt, um etwaige Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank zu vermeiden.

Auch ist zu klären, ob wechselseitige Unterhaltsverpflichtung der Ehegatten bestehen und, bei vorhandenen Kindern, die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts. Für die Unterhaltsberechnung benötige ich die Verdienstbescheinigungen beider Ehegatten. Bringen Sie diese zum Beratungstermin bitte mit.

In dieser ersten Beratung findet auch, wenn Vermögen vorhanden ist, eine Aufklärung bezüglich einer durchzuführenden Vermögensauseinandersetzung statt.
Erfahrungsgemäß wird das Vermögen von einem der Ehegatten verwaltet. Der andere Ehegatte verfügt oft über keine Information und Kenntnisse.
Die Vermögenswerte sind mit einer Aufstellung zu ermitteln, die, wenn möglich, im Beratungstermin vorgelegt werden sollte. Falls die Aufstellung nicht erstellt werden kann, ist der bestehende Auskunftsanspruch, bezüglich vorhanden Vermögens, gegen den verwaltenden Ehepartner gerichtlich durchzusetzen.

Sofern Ihr getrennt lebender Ehegatte Ihnen Umgang mit minderjährigen Kindern verweigert, ist ein Verfahren auf Umgangsregelung und ggf. Übertragung der elterlichen Sorge einzuleiten.

Wolfgang Wehr


   0151 416 50 674

   06781 5678707

mail@anwalt-wehr.de


Rechtsgebiete

ICH BIN FÜR SIE DA UND SETZTE MICH FÜR SIE EIN!