ARZTHAFTUNGSRECHT

Persönlich, schnell, kompetent

Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers?

Der Erfolg ist das Ergebnis einer schnellen Beweissicherung.

Nicht die Erstattung einer Strafanzeige gegenüber dem behandelnden Arzt sichert lhren zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, sondern die schnelle Einleitung der gebotenen zivilrechtlichen Schritte durch den erfahrenen Anwalt.

Auch wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Kosten zur Durchsetzung lhres zivilrechtlichen Anspruchs selbst zu tragen und keine Rechtsschutzversicherung das Kostrisiko absichert, besteht für Sie, als Geschädigtem, die Möglichkeit, über den erfahren Anwalt, Prozesskostenhilfe für die gebotenen zivilrechtlichen Verfahren (Beweissicherungs-und Klageverfahren) gegen den behandelnden Arzt oder den Krankenhausträger zu erhalten.

Wenn Sie durch eine ärztliche Behandlung geschädigt wurden, beachten Sie bitte, dass Schadensersatzansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt oder gegenüber dem Krankenhausträger, nach Ablauf von 3 Jahren nach Kenntnis des Schadens und der Schadensursache verjähren.

Sie haben das Problem lhren Schadensersatzanspruch aus einem Behandlungsfehler erfolgreich geltend zu machen? lch helfe lhnen lhren berechtigte Anspruch durchzusetzen.

Wolfgang Wehr


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   06781 5678707

mail@anwalt-wehr.de


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ICH BIN FÜR SIE DA UND SETZTE MICH FÜR SIE EIN!