ARBEITSRECHT

Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse

Sie wurden gekündigt?

Melden Sie sich unverzüglich bei mir!

Ich verfüge mit meiner 40-jährigen Berufserfahrung über umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und habe erfolgreich gerichtliche Kündigungsschutzerfahren bis zum Bundesarbeitsgericht geführt.

Sollten Sie als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, ist die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen, nach Zugang der Kündigung, bei dem für den Firmensitz des Arbeitgebers zuständigen Arbeitsgerichts einzureichen.

Im Falle des Zugangs einer Kündigung sollten Sie deshalb unverzüglich einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

Sollten Sie einen Arbeitnehmerrechtsschutz versichert haben, werde ich die Kostenzusage Ihres Versicherers einholen.

Sofern kein Rechtsschutz besteht, erhalten Sie für das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe. Die Formalitäten für den zu stellenden Antrag werde ich für Sie erledigen.

Wolfgang Wehr


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   06781 5678707

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ICH BIN FÜR SIE DA UND SETZTE MICH FÜR SIE EIN!