ARBEITSRECHT
Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse
Sie wurden gekündigt?
Melden Sie sich unverzüglich bei mir!
Ich verfüge mit meiner 40-jährigen Berufserfahrung über umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und habe erfolgreich gerichtliche Kündigungsschutzerfahren bis zum Bundesarbeitsgericht geführt.
Sollten Sie als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, ist die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen, nach Zugang der Kündigung, bei dem für den Firmensitz des Arbeitgebers zuständigen Arbeitsgerichts einzureichen.
Im Falle des Zugangs einer Kündigung sollten Sie deshalb unverzüglich einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.
Sollten Sie einen Arbeitnehmerrechtsschutz versichert haben, werde ich die Kostenzusage Ihres Versicherers einholen.
Sofern kein Rechtsschutz besteht, erhalten Sie für das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe. Die Formalitäten für den zu stellenden Antrag werde ich für Sie erledigen.
Wolfgang Wehr
0151 416 50 674
06781 5678707