STRAFRECHT
Bußgeldsachen und Strafverfahren
Jederzeit für Sie erreichbar
Mein Ziel ist es, Ihre Verurteilung zu verhindern
Sie kommen in eine Verkehrskontrolle, haben angeblich eine Geschwindigkeitsüberschreitung, oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen.
Zwei Polizeibeamte sind in diesem Verfahrensstadium Ihre ersten Ansprechpartner. Sie sind allein.
Machen Sie auf Vorhalt des angeblichen Verstoßes keine Angabe zur Sache und nur Angaben zu Ihrer Person.
Geben Sie gegenüber ermittelnden Polizeibeamten, die Ihnen eine Straftat vorwerfen, keine Erklärungen zur Sache ab, sondern nur die Erklärung:
"Ich äußere mich zur Sache nur über meinen Rechtsanwalt."
In diesem Stadium der Ermittlung werden von Beschuldigten, durch unsachgemäße Erklärungen, vermeidbare Fehler gemacht, die im späteren Bußgeld- oder Strafverfahren nicht mehr zu korrigieren sind.
Der beste Verteidiger in diesem Verfahrensstadium ist der erreichbare Anwalt.
Sie können mich zu jeder Zeit über die angegebene Handynummer erreichen.
Auch für das weitere Ermittlungsverfahren und gerichtliche Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren verfüge ich als Strafverteidiger, mit 40 Jahren Berufserfahrung, über die notwendige Verhandlungskompetenz mit Staatsanwälten und Richtern.
Das beste Verfahren ist das von dem Verteidiger schnell abgewickelte. Dies ist stets ein Erfolg für den Beschuldigten.
Wolfgang Wehr
0151 416 50 674
06781 5678707